Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Raiding auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
einer Bildmarke
dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Raiding gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Der wesentliche Vorteil des amtssignierten elektronischen Dokumentes ist, dass seine Echtheit jederzeit im Internet hier geprüft werden kann.